Mit der Teilnahme an einer von uns durchgeführten Veranstaltung, erklärt sich der Aussteller, bzw. Besucher mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.
Auf unseren Spezialmärkten kann jedermann, ohne Voranmeldung oder schriftliche Anfrage teilnehmen. Die Standplätze werden je nach Erscheinen der Händler, Anbieter und Verkäufer auf dem Spezialmarkt direkt vergeben. Es besteht kein Anspruch auf einen festen und immer gleichen Standplatz auf dem Gelände. Die Plätze werden auf jedem Spezialmarkt je nach Verfügbarkeit neu vergeben.
Die Standgebühr wird bei Belegung der Aufstellfläche, ab Marktbeginn fällig. Die Standgebühr wird jeweils nach der Aufstellfläche berechnet. Bei Standtiefen über Doppeltischtiefe (1,20 Meter) wird die Fläche umgelegt.
Mindestaufbaufläche 2m mit Auto am Stand. 1 Meter Aufbaufläche mit Auto am Stand sind nicht zugelassen. Der PKW kann dann kostenlos am Stand stehenbleiben.
Die Zufahrt und der Aufbau sind eine Stunde vor Marktbeginn möglich.
Bei Nachtflohmärkten ist Neuware nicht zugelassen.
*Gewerbliche Händler nur mit Reisegewerbekarte und innerhalb der Ladenschlusszeiten.
Auf Märkten, welche an einem Jahrmarkts-Sonntag (verkaufsoffener Sonntag) stattfinden, ist der Aufbau erst ab dem öffentlichen Verkauf (Ladenöffnungszeiten) , meist ab 12:30 ( genaue Aufbauzeit beim Marktverantwortlichen erfragen) erlaubt. Jeder Marktbeschicker ist selbst dafür verantworlich, diese Zeit einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen trägt der Marktveranstalter keine Haftung und Verantwortung gegenüber dem einzelnen Marktbeschickern. Der Marktveranstalter kann für das Fehlverhalten des Marktbeschickers rechtlich und juristisch nicht belangt werden.
Die gesetzlichen Vorschriften für Feuerwehr- und Rettungszufahrten sind einzuhalten.
Parkplätze für Besucher werden kostenlos mit Genemigung des jeweiligen Eigentümers zur Verfügung gestellt
Alle Händler, ob gewerblich oder privat, müssen ein Namensschild mit Wohnort (Stadt) an ihrem Stand anbringen.
Kinderstände mit dementsprechendem Angebot (Spielsachen) bis 1 Meter frei.
Gesetzliche Warenverbote sind unbedingt einzuhalten. Waffen, Cs-Gas, jugendgefährdendes Material, lebende Tiere, Gegenstände mit NS-Emblemen, usw. sind nicht zum Verkauf zugelassen.
Imbiss, Getränke, Süßwaren, usw. dürfen nur mit Absprache mit dem Veranstalter verkauft werden.
Jeder Aussteller verpflichetet sich, seinen Müll selbst wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Veranstalter behält sich vor Müllkaution zu verlangen.
Jeder Aussteller und Händler haftet für Schäden, die durch seinen Betrieb verursacht werden, selbst.
Eltern haften für Ihre Kinder
Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden jeglicher Art.
Für Änderungen oder Ausfall von Veranstaltungen, kann keine Haftung übernommen werden.
Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Der Veranstalter und seine Mitarbeiter können bei groben Verstößen der Marktordnung, ein Markt- und Hausverbot aussprechen.
*Dies gilt nicht bei festgesetzten Spezialmärkten